Achtung Geschäftsführerhaftung – Schützen Sie Ihr Privatvermögen
Geschäftsführer haften aktuell verstärkt mit Ihrem Privatvermögen für Patentverletzungen, wenn sie zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung von Schutzrechtsverletzungen unterlassen haben. Das hat der 10. Senat des Bundesgerichtshofs, zuständig für Patentrecht, bereits in einem Urteil von 2015 (Az. X ZR 30/14) entschieden. Vier Jahre später hat der BGH (Az. VI ZR 512/17) noch genauer dargelegt, wie Gesellschafter nach innen – das Unternehmen und enge Gesellschafter betreffend – und insbesondere nach außen – Dritte betreffend – zu haften haben.
Lesen Sie hier, was die Urteile bedeuten und wie sich Gesellschaftsvertreter absichern können.
Das verlangt das Gesetz von Geschäftsführern
Es war der Fall Glasfaser II, der die Wende zur verstärkten Geschäftsführerhaftung einläutete. Ein Unternehmen verletzte ein Patent auf eine Glasfasertechnologie. Das Urteil: Der Geschäftsführer hafte persönlich, weil Schutzrechte absolut geschützte Rechte Dritter sind. Unabhängig von seiner unternehmerischen Verantwortung habe er vor der Markteinführung die Gefahren seines wirtschaftlichen Handelns für andere Marktteilnehmer abzuschätzen.
Für die Innen- und Außenhaftung sind drei Begriffe zentral: Sorgfaltspflicht, persönliche Haftung und vorsätzliche oder grob fahrlässige Vernachlässigung. Sie liefern die Gründe, warum Geschäftsführer für Patentverletzungen haftbar gemacht werden können und unter Umständen mit ihrem Privatvermögen für Schäden und Verluste des eigenen Unternehmens sowie des Patentinhabers aufkommen.
1
Sorgfaltspflicht
Geschäftsführer sind gegenüber dem Unternehmen und dessen Anspruchsgruppen gesetzlich zu Sorgfalt und Treue verpflichtet. Sie haben die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden, müssen rechtliche Risiken erkennen und vom Unternehmen abwenden. Eine zumutbare Maßnahme hierfür ist eine Patentrecherche.
2
Persönliche Haftung
Sind Maßnahmen zur Risikominimierung ausgeblieben, kann dies als Verletzung der Aufsichts- und Treuepflicht gewertet werden. Dafür und auch für Gesetzes- und Vorschriftsverstöße können Geschäftsführer zur persönlichen Haftung gezogen werden.
3
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Vernachlässigung
Durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit können sich Geschäftsführer mit ihrem Privatvermögen haftbar machen. Wo absolute Rechte verletzt werden, ist eines von beidem gegeben.
Schaden abwenden und vorausschauend handeln
Das alles bedeutet, dass ein Geschäftsführer für Schäden verantwortlich gemacht werden kann, wenn er die Verletzung von Schutzrechten nicht vermied, obwohl dies für ihn ohne überhöhte Anstrengungen machbar war.
Geschäftsführer müssen unbedingt vor dem Markteintritt prüfen, ob sie die Patente anderer verletzen. Deshalb sollten sie durchsetzen, dass bestimmte Entscheidungen nur mit ihrer vorigen Zustimmung getroffen werden und ihre Mitarbeiter mit Präventivmaßnahmen instruieren.
Und noch mehr können sie tun.
IP-Compliance und 360°-Patentmanagement mit predori
Konkrete Präventivhilfe bieten State-of-the-Art und Freedom-to-Operate Recherchen. Schon in der Entwicklungsphase und lang vor Markteintritt werden Technologiefelder nach Stand der Technik durchkämmt, den eigene Produktentwicklungen verletzen könnten. FTO-Recherchen sind ein komplexes Unterfangen, aber mit dem richtigen Werkzeug ohne großen Budgeteinsatz leicht durchführbar. Eine zumutbare Maßnahme, die Geschäftsführer unbedingt regelmäßig einplanen sollten.
Steht schon der Vorwurf des Patentverstoßes im Raum? Dann kann das Invalidieren des fraglichen Patents versucht werden, um ihm die Gültigkeit zu entziehen. Der Gedanke dahinter: Ein ungültiges Patent kann nicht verletzt werden. Eine erfolgreiche Invalidation entzieht dem Klageanspruch die Grundlage. Überdies können Invalidationsrecherchen den Spieß sogar umdrehen, weil sie den Klagegrund der Verletzung eines dritten Patents gegen das invalidierte Patent liefern.
predori macht Patentrecherchen einfach
Patentrecherchen sind komplex – aber mit dem Einsatz des richtigen Werkzeugs können sie ohne große Budgets leicht durchgeführt werden.
Mit unserem Patentrecherche-Tool predori erhalten Sie einfachen Zugang zu relevanten Dokumenten und können autonom Wettbewerber und Technologiefelder überwachen. Durch die Unterstützung von künstlicher Intelligenz können relevante Dokumente schnell aufgefunden werden und verständlich und effizient verarbeitet werden. Somit können Informationen gewinnbringend in die Wertschöpfung des Unternehmens einfließen.
Unternehmen und deren gesellschaftliche Vertreter können sich mit regelmäßigem und proaktivem Patentmanagement gegen Haftungsfälle absichern.
Weitere Vorteile und Chancen:
1. neue Innovationspotentiale entdecken
2. Verletzungen anderer Marktteilnehmer an eigenen Patenten erkennen
Nicht nur früh in der Entwicklung Umgehungslösungen finden, um IP-compliant Patentverletzungen zu vermeiden, sondern den vollen Nutzen aus ansonsten nur schwer zugänglichen Patentdatenbanken herausholen. Darum geht es.
Mit der modernen KI-Lösung können Sie Ihren Ingenieuren und Entwicklern, die in Patentangelegenheiten für gewöhnlich Laien sind, selbst aufgrund kryptischer Sprache schwer auffindbare Patentinformationen leicht zugänglich machen und so gemeinsam eine Patentstrategie festlegen und umsetzen, welche das volle Potential des Patentwissens ausschöpft.
Mit predori:
- Erhalten Sie schnelle Antworten auf brisante Fragen
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- Entfalten Sie mehr Handlungsfreiheit in der Entwicklung
und 6. Sichern sich gegenüber der Geschäftsführerhaftung ab.
Achtung: Ihr Schutzschild wird aufgehoben!
Haben Sie bereits eine „zumutbare“ bzw. „zweckmäßige“ Patentrecherche durchgeführt und entscheidende Maßnahmen getroffen?
Kommen Sie gerne auf uns zu, falls Sie Fragen haben.